Dauergrabpflege
Ihre Grabstätte soll dauerhaft fachgerecht und liebevoll gepflegt werden. Nicht immer können Ihre Hinterbliebenen das übernehmen, weil sie in zu großer Entfernung leben, nicht genügend Zeit aufwenden können oder einfach kein „Händchen“ dafür haben. Vielleicht haben Sie auch keine Angehörigen. Oder Sie möchten dafür sorgen, dass Ihre Hinterbliebenen keine Arbeit mit der Grabstätte haben, sondern diese einfach in froher Erinnerung besuchen können. Es gibt viele Gründe, für die Pflege des Grabes die Dienste Ihres Friedhofsgärtners in Anspruch zu nehmen. Im Vorsorgevertrag für Dauergrabpflege legen Sie fest, welche Pflegeleistungen der Friedhofsgärtner für Ihr Grab erbringen soll. Die Leistungen werden im Voraus bezahlt, Ihr Geld wird treuhänderisch verwaltet. Ihr Friedhofsgärtner berät Sie gerne in allen Fragen zur Vorsorge mit den Dauergrabpflegeorganisationen – insbesondere natürlich zu seinen Leistungen im Rahmen der Dauergrabpflege.